BMF: Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. September 2025 den Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes (Mindeststeuerverordnung - MinStV) veröffentlicht und dabei auch die Anhörung dazu eingeleitet.
Hintergrund
Durch das Mindeststeuergesetz sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return) einzureichen. Zum Umfang, zur näheren Ausgestaltung und zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht.
Das BMF wird durch § 99 Abs. Mindeststeuergesetz dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats die internationalen Vorgaben zum Mindeststeuer-Bericht in nationales Recht umzusetzen.
Inhalt der Verordnung
§ 1 MinStV enthält Begriffsdefinitionen und die Regelung der Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
In § 2 MinStV wird neben dem Grundsatz des Austauschs im Wege des automatischen Informationsaustauschs auch geregelt, welche Steuerhoheitsgebiete welche Abschnitte der Mindeststeuer-Berichte erhalten.
§ 3 MinStV regelt die Vereinfachte Berichterstattung auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit in der Übergangszeit.
§ 4 MinStV trifft Bestimmungen zum Ausfüllen des Mindeststeuer-Berichts.
Hinweis
Interessierte Kreise können bis zum ihre Stellungnahme abgeben (per Mail an Pillar2@bmf.bund.de).
Fundstelle
RefE vom 24. September 2025.