BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2025 ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025.

Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführt werden, wobei die Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2027 zu beachten sind (vgl. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, Rn. 62 bis 65). Für zuvor ausgeführte Umsätze ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in seiner am 31. Dezember 2024 gültigen Fassung anzuwenden.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 15. Oktober 2025, III C 2 - S 7287-a/00019/007/243.

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