Gesetzentwurf zur Begrenzung von Risiken bei Investmentfonds

Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen.

Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts und setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.

Ziel ist die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Durch die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten wird systemischen Risiken vorgebeugt, was auch der Stabilität des deutschen und europäischen Finanzmarkts dient. Denn durch den Einsatz dieser Instrumente wird das Liquiditätsmanagement der Fonds robuster gegen mögliche äußere Schocks. Die Anpassungen an die neuen europäischen Vorgaben für Fondsverwalter schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union. 

 

BMF-Pressemitteilung vom 29. Oktober 2025

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