Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012
Der Bundesfinanzhof stellt fest, dass der Zugang zu E-Paper für Print-Abonnenten zwischen 2009 und 2012 als eigenständige Leistung betrachtet werden kann, die jedoch unter bestimmten Umständen mit einem Entgelt von 0 € bewertet wurde.
Mit aktuell veröffentlichtem Urteil entschied der BFH im Fall XI R 29/23, dass die Lieferung einer Print-Zeitung und der Zugang zu einem E-Paper separate Hauptleistungen sind. Dies bedeutet, dass das E-Abo während der Jahre 2009 bis 2012, als es für Print-Abonnenten ohne Zusatzkosten angeboten wurde, als solche anerkannt wurde. In dieser Zeit war es laut BFH gerechtfertigt, dem E-Abo einen Zahlungsanteil von 0 € zuzurechnen, da sich der Gesamtpreis des Abonnements nicht erhöhte und es sich um eine Nutzungsmöglichkeit ohne nennenswerten Aufwand handelte.
Obwohl während dieser Periode nur etwa 15 % der Print-Abonnenten die Möglichkeit zur Registrierung für das E-Paper nutzten, sahen Finanzamt und Finanzgericht das E-Abo als selbständige Dienstleistung an, für die der Regelsteuersatz galt. Der BFH stellte jedoch klar, dass die ursprüngliche Einschätzung der Verlagsgruppe, der Zugang sei kostenlos, nicht zu beanstanden war. In der heutigen Zeit ist die Situation anders, da E-Abos mittlerweile höher frequentiert und dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Beurteilung ähnlicher Modelle ohne gesonderte Bezahlung bleibt allerdings weiteren Urteilen vorbehalten.
Fundstelle
Urteil vom 09. Juli 2025, XI R 29/23


