Verlustausgleich trotz schädlichem Beteiligungserwerb möglich

Der Bundesfinanzhof entschied, dass negative Einkünfte aus dem Wirtschaftsjahr eines schädlichen Beteiligungserwerbs nicht gänzlich vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind, wodurch eine Verrechnung mit Verlusten des Vorjahres möglich bleibt.

In einem Urteil vom 16. Juli 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass negative Einkünfte, die im Jahr eines schädlichen Beteiligungserwerbs anfallen, zwar der Abzugsbeschränkung gemäß § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) unterliegen, jedoch nicht davon abhalten, diese Einkünfte mit Verlusten aus dem Vorjahr steuermindernd zu verrechnen.

Im konkreten Fall hatte eine GmbH im Jahr 2018 sämtliche Anteile an einer anderen GmbH übernommen, was als schädlicher Beteiligungserwerb eingestuft wurde. Die seitherige Verlustverrechnung wurde vom Finanzamt abgelehnt, da man die Verluste nicht für zukünftige Veranlagungszeiträume anrechnen durfte. Die Klägerin argumentierte hingegen, dass die nicht genutzten Verluste, die durch dieselben Gesellschafter erwirtschaftet wurden, durchaus in das Jahr 2017 zurückgetragen werden könnten, da sich die wirtschaftliche Identität der Gesellschaft nicht geändert habe.

Das Finanzgericht Köln hatte dem Antrag der Klägerin stattgegeben und festgehalten, dass ein Verlustrücktrag auch unter den geltenden Regelungen möglich sei, was die Revision des Finanzamts hinsichtlich der Argumentation des Verlustabzugs verbot im Nachhinein verworfen wurde. Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Der Verlust aus dem Jahr 2018 kann somit bei der Körperschaftsteuerveranlagung für 2017 verwendet werden, da der entsprechende Verlust bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstanden ist. Dies unterstreicht die Möglichkeit, bestehende Verlustvorträge auch unter den strengen Bedingungen des § 8c KStG zu nutzen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse unverändert bleiben.

Fundstelle

Urteil vom 16. Juli 2025, I R 1/23

 

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