Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Bundestag hat am 13. November 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ ( BT-Drucks. 21/1930) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

Hintergrund

Die Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist Teil des Koalitionsvertrags und dient dem Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird. 

Darin sind u.a. folgende steuerliche Änderungen enthalten:

  • § 31a AO-E (Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs) 
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 4 Satz 4 UStG-E)
  • Übergangsregel zur Aufhebung der sog. Umsatzsteuerlagerregelung (§ 27 Absatz 40a UStG-E)
  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (§ 19a Abs. 3 EGAO-E sowie § 257 Absatz 4 HGB-E)

Das Gesetz steht für den 19.12.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Fundstelle

Bundestag online, Meldung vom 13. November 2025.

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