Update: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Bundesrat stimmt Gesetz in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 zu. Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/267221/2966) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025 zu.

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht.

Fundstelle

Bundestag online, 4. Dezember 2025.

Bundesrat stimmt Gesetz am 19. Dezember 2025 zu. 

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