Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung soll unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden. Die Regelung soll durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize schaffen. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine kleine Änderung beim Gesetzentwurf zur Aktivrente folgte aus der Stellungnahme des Bundesrates (21/2984). Die Länder baten darum, eine Regelung zu prüfen, derzufolge Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung hatte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt.
Fundstelle


