Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Der Bundestag hat das vorliegende Gesetz beschlossen
Hintergrund
Die Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.4.2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten enthält technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen („Daisy Chains“) besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden. Damit soll eine ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung sichergestellt werden. Dabei wird verhindert, dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden, wenn diese Mindestanforderungen auf konsolidierter Ebene erfüllt werden. Darüber hinaus regelt die Richtlinie, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahren zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind.
Das Gesetz steht für den 19.12.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates.
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