Bundesrat stimmt Rentenpaket 2025 zu

Nach dem Beschluss des Bundestags hat an diesem Freitag die Länderkammer bestätigt, dass das Rentenniveau bis Mitte 2032 bei 48 Prozent stabilisiert wird.

Der Bundesrat hat heute dem vor 14 Tagen im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten - von der Bundesregierung als “Rentenpaket 2025” bezeichnet, zugestimmt. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die sogenannte Vollendung der Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots. Sie ist die Voraussetzung für die ebenfalls bereits vom Bundestag beschlossene Aktivrente.

Gleichbleibendes Rentenniveau

Bis zur Rentenanpassung im Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das vorliegende Gesetz verlängert diese Haltelinie nun bis zum Jahr 2031. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert werden.

Mütterrente III

Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder. Künftig sollen mit der Mütterrente III die Kindererziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Ziel ist es, alle Mütter vollständig rentenrechtlich gleichzustellen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Sofern das technisch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, sollen sie rückwirkend ausgezahlt werden.

Wegfall des Anschlussverbots

Mit dem Wegfall des Anschlussverbots möchte die Bundesregierung Anreize schaffen, damit Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. In Zukunft sollen sie befristet beim selben Arbeitgeber weiter beschäftigt werden können, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.

Weitere Gesetze aus dem Rentenpaket

Neben der Rentenstabilisierung und der Mütterrente befasste sich der Bundesrat auch mit dem Gesetz zur Aktivrente  und dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Vorgesehen sind hier Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.

 

 

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