Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)

Teil des Rentenpakets 2025 ist auch das vom Bundestag beschlossene Aktivrentengesetz, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 dem Aktivrentengesetz nunmehr zu.

2.000 Euro pro Monat steuerfrei

Durch die Reform können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisiert. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung. Nicht betroffen von der Aktivrente sind geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten, so die Gesetzesbegründung.

Fundstelle

BR-Drucksache 726/25 Grunddrucksache

 

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