Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) zu.

Mit diesem Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung gezielt fortentwickelt werden. In den letzten Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse sollen beseitigt und neue Anreize geschaffen werden, damit in möglichst vielen Unternehmen gute Betriebsrenten selbstverständlich werden und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten zählen.

Die Schwerpunkte des Gesetzes liegen dabei in Verbesserungen im Arbeitsrecht, Finanzaufsichtsrecht und Steuerrecht.

 

Fundstelle

BR-Drucksache 424/25

 

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