Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zu.

Das Gesetz zielt auf eine Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung, derjenigen Einheit des Zolls, die für die Ahndung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug zuständig ist. Das Artikelgesetz sieht hierfür die Änderung vielzähliger Gesetze vor, unter anderem des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, der Abgabenordnung, des Mindestlohngesetzes, der Sozialgesetzbücher sowie diverser Zoll- und Strafverfolgungsregeln.

Hintergrund der Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist die unter anderem durch den Bundesrechnungshof und die Mindestlohnkommission getroffene Bestandsaufnahme, dass die Schwarzarbeitsbekämpfung der Zollverwaltung aktuell noch nicht den gewünschten Effekt erziele. Erhobene Daten würden nicht ausreichend genutzt und die bestehenden, teilweise noch analogen Dokumentations und Kommunikationswege verlangsamten die Prüfungsabläufe und schmälerten so teilweise Ahndungserfolge. Schwarzarbeit könne sich so weiter negativ auf den Sozialstaat, den Rechtsstaat und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken, sowie auf den Wettbewerb zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, der durch die ungeahndeten unlauteren Geschäftspraktiken verzerrt werde. Mit dem Gesetz soll die Aufgabenwahrnehmung der FKS daher modernisiert und digitalisiert und dadurch zielgerichteter und effizierter werden.

Fundstellen

BR-Drucksache 691/25

13. November 2025: Bundestag beschließt den den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ ( BT-Drucks. 21/1930) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung 

 

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