Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften

Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 dem Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften zu.

Mit diesem Gesetz soll die Freizone Cuxhaven aufgehoben werden. Der Grund dafür sind insbesondere die Änderungen des europäischen Zollrechts. Darin enthaltene Regelungen gleichen die Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen an, die keinen Freizonenstatus besitzen. Damit stünde das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung. Daher hat die Betreiberin die Aufhebung des Freizonenstatus beantragt. Zudem besteht aufgrund umfangreicher Änderungen des europäischen Zollrechts in den letzten Jahren Anpassungsbedarf hinsichtlich nationaler Zollvorschriften.

Fundstelle

BT696/25 Grunddrucksache

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