Erbschaftsteuer: Überblick zur aktuellen Diskussion und Rechtslage

Die Erbschaftsteuer steht derzeit verstärkt im Fokus. Sowohl rechtliche Fragestellungen als auch eine zunehmend lebhafte politische Debatte prägen das Themenfeld. Besonders beachtet werden dabei verschiedene Verfahren, die bereits seit Jahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

Autorinnen: Susanne Thonemann-Micker/Astrid Schade

Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

Anfang 2025 wurden mehrere erbschaftsteuerliche Verfahren beim Bundesverfassungsgericht geführt. Zwei davon – unter anderem zu Fragen der Besteuerung eines betagten Vermächtnisses sowie zur Einordnung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen – wurden als unzulässig abgewiesen.

Ein weiteres Verfahren (1 BvR 804/22) steht besonders im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Es befasst sich mit der Frage, ob Unternehmensvermögen in ungerechtfertigter Weise steuerlich stärker begünstigt wird als Privatvermögen. Der zugrunde liegende Fall betrifft die Erbschaft eines Wertpapierdepots und eines Miteigentumsanteils an einer Wohnung. Die zentrale Frage lautet, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt.

Nach wie vor ist ungeklärt, wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird – die erwartete Entscheidung wird seit rund einem Jahr immer wieder vertagt. Zuletzt hieß es, Ende 2026 sei mit der Entscheidung zu rechnen.

Zentrale Frage: Wird das Unternehmens­erbschaftsteuerrecht auf den Prüfstand gestellt?

Die zentrale Frage, die sich in der aktuellen Diskussion auftut, lautet, ob das Unternehmens­erbschaftsteuerrecht in seiner bestehenden Form grundsätzlich überprüft wird. Hintergrund sind – neben den politischen Diskussionen – die verfassungsrechtlichen Fragestellungen zu den Verschonungsregeln und deren Einordnung in die bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Spannbreite der Forderungen geht von höheren Freibeträgen für alle – die in einem Normenkontrollverfahren von Bayern gefordert werden – bis hin zur gänzlichen Abschaffung oder doch Einschränkung der begünstigten Besteuerung des Übergangs von Betrieben im Sinne von Großvermögen, wobei die Definition der Großvermögen wiederum ganz unterschiedlich ausfällt.

Aktuelle Einschätzungen aus fachlicher Perspektive

Nach unserer Einschätzung bewegt sich das geltende Erbschaftsteuerrecht innerhalb der Vorgaben früherer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (1995, 2006, 2014). Gleichzeitig wird beobachtet, dass die Diskussion über mögliche Reformen an Fahrt gewinnt.
Losgelöst davon haben Politik und Wirtschaftsweise das Thema aufgegriffen und eine kontroverse Diskussion entfacht, wobei wir davon ausgehen, dass dieses Thema erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes konkret, d.h. in Form von Gesetzesentwürfen, angegangen wird. Bis dahin kann und sollte auch noch gehandelt werden.

Was dies für Unternehmen bedeutet

Vor dem Hintergrund der offenen rechtlichen und politischen Entwicklungsperspektive bietet es sich an, dass sich Unternehmerfamilien und kaufmännische Leiter ihren Status quo ansehen und noch unter dem jetzigen Unternehmenserbschaftsteuerrecht tätig werden.

Denn eines erscheint für Unternehmen klar: „Besser als jetzt wird es nicht“.

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Susanne Thonemann-Micker

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Tel.: +49 174 1520272
E-Mail: susanne.thonemann-micker@pwc.com

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E-Mail: astrid.schade@pwc.com

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