BZSt: Neuer Termin für ETACA-Pilotverfahren (European Trust and Cooperation Approach)
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Nach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene werden neue ETACA-Pilotverfahren jetzt voraussichtlich im April 2026 beginnen. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, können sich deshalb noch bis Ende März 2026 melden. Dies hat das Bundeszentralamt für Steuern in einer Meldung bekanntgegeben.
Hintergrund
Im Herbst 2021 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit einer Reihe interessierter Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, ein neues freiwilliges Programm für europäische multinationale Unternehmensgruppen und europäische Steuerverwaltungen vorgestellt. Mit dem "European Trust and Cooperation Approach" (ETACA) soll ein EU-weiter Rahmen zur Verfügung gestellt werden, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung ("High-level Risk Assessment") hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können. Das präventive gemeinsame Vorgehen und der Dialog sollen den Unternehmen helfen, Befolgungskosten zu reduzieren und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Dieses neue europäische Programm, für das die Europäische Kommission „Guidelines“ veröffentlicht hat, hat eine Reihe von Gemeinsamkeiten mit dem bei der OECD entwickelten „International Compliance Assurance Programme“ (ICAP), für das erste Pilotverfahren schon 2018 begonnen wurden.
Wie ICAP richtet sich auch ETACA vorwiegend an multinationale Unternehmensgruppen, die zu sogenannten länderbezogenen Berichten ("Country-by-Country Reporting", siehe für Deutschland § 138a AO) verpflichtet sind, also Unternehmensgruppen mit konsolidierten Jahresumsätzen über 750 Millionen Euro. Bei ETACA kommt hinzu, dass die Konzernspitze in der EU ansässig sein soll. Als teilnehmende Steuerverwaltungen kommen nur solche in Mitgliedsstaaten der EU in Betracht.
Auch der in den „Guidelines“ vorgesehene Ablauf des Verfahrens mit der Gliederung in eine Zulassungsphase, eine Risikobewertungsphase und eine Ergebnisphase ist ICAP vergleichbar. Dasselbe gilt für die angestrebte Gesamtdauer eines Verfahrens von etwa 7 bis 8 Monaten. Im Detail gibt es aber auch Unterschiede zu ICAP – insbesondere zielt ETACA noch stärker auf gemeinsame Ergebnisse aller beteiligten Staaten bei der Risikobewertung ab. Während bei ICAP jeder der beteiligten Staaten seine Ergebnisse in einem eigenen „Outcome Letter“ mitteilt, wird bei ETACA ein gemeinsamer abschließender zusammenfassender Bericht aller beteiligten Steuerverwaltungen angestrebt.
Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 wurde inzwischen im Juli 2025 eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt und neue Pilotverfahren ("Second Pilot") sollen nach aktuellem Stand voraussichtlich im April 2026 beginnen. Unternehmen mit Konzernspitze in Deutschland, die sich über eine mögliche Teilnahme an dieser neuen Runde von Pilotverfahren informieren möchten, können sich an das BZSt (Kontaktinformationen unten) oder an das für die Konzernspitze zuständige Finanzamt wenden.
Als Verfahren zur Risikobewertung kann ETACA – wie ICAP – einem international tätigen Konzern gegenwärtig nur einen gewissen Grad an Planungssicherheit geben. Ist Rechtssicherheit gewünscht, kommen andere bi- und multilaterale Verfahren wie bspw. APA, Simultanprüfungen bzw. Joint Audits oder Verständigungs- und Schiedsverfahren in Betracht.
In Deutschland setzt seit März 2024 der neu eingefügte § 89b der Abgabenordnung einen Rahmen für die Teilnahme der deutschen Steuerverwaltung an internationalen Risikobewertungsverfahren wie ETACA. Außerdem sieht ein neu eingefügter § 194 Absatz 1a der Abgabenordnung vor, dass das Ergebnis eines internationalen Risikobewertungsverfahrens wie ETACA bei der Bestimmung des sachlichen Umfangs einer Außenprüfung berücksichtigt werden soll.
Hinweis:
Weitere Informationen zu ETACA stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.
Fundstelle
BZSt online, Meldung vom 9. Februar 2026.