BFH: Erstmaliger Erwerb eines Anteils an Personengesellschaft  

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Der erstmalige Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich beteiligte Person erfüllt den Tatbestand der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG.

 

Zu diesem Ergebnis kam der BFH in seinem Urteil II R 5/24. Schuldrechtliche Bindungen allein begründen danach keine Beteiligung am Vermögen der Gesamthand im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes. Im Streitfall bestätigte der BFH die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Kommanditanteils trotz zwischenzeitlicher wirtschaftlicher Beteiligungen. Damit wurde die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts zurückgewiesen. 

Fundstelle

BFH-Urteil vom 25. Februar 2026, II R 5/24

 

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