BMF: Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG

  • 1 Minute Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. April 2026 ein Schreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG veröffentlicht.

Nachdem der Entwurf des Schreibens bereits seit dem 24. März 2025 vorlag (siehe unseren Blogbeitrag), ist nun das finale Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) mit zahlreichen Beispielen veröffentlicht worden.

Inhalt des Schreibens

I. Anwendungsbereich

II. Beteiligungserwerb zum Zwecke der Sanierung

  1. Allgemeines

  2. Sanierungsvoraussetzungen

  3. Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs

  4. Sanierung in Konzernstrukturen

III. Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen

  1. Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 1 KStG)

  2. Lohnsummenregelung (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 2 KStG)

  3. Zuführung von wesentlichem Betriebsvermögen durch Einlagen (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 3 KStG)

    1. Allgemeines

    2. Einlagen zur Zuführung wesentlichen Betriebsvermögens

    3. Zwölf-Monats-Zeitraum

    4. Wesentlichkeitsgrenze der Betriebsvermögenszuführungen

    5. Umwandlungen und Einbringungen

  4. Nichterhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen

    1. Verstoß gegen die Bestimmungen einer geschlossenen Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung

    2. Wesentliche Unterschreitung der Ausgangslohnsumme

    3. Ausschüttung von zugeführtem wesentlichem Betriebsvermögen

IV. Ausschluss der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a Satz 4 KStG)

  1. Einstellung des Geschäftsbetriebs

  2. Branchenwechsel

V. Rechtsfolgen

  1. Rechtsfolgen der Anwendung der Sanierungsklausel

  2. Rechtsfolgen der rückwirkenden Nichtanwendung der Sanierungsklausel

    1. Verhältnis zu § 8c Abs. 1 KStG

    2. Verhältnis zu § 8d KStG

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 29. April 2026, IV C 2 - S 2745-a/00040/001/239.

Kontakt