Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Geldwäsche Richtlinie
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Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Frankreich und Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche auf. Dies geht aus einer aktuellen Verlautbarung der Brüsseler Behörde hervor.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Österreich einzuleiten, weil diese Länder die Bestimmungen der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche, einschließlich Begriffsbestimmungen und Vorschriften über die Verantwortlichkeit juristischer Personen, nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
In der Richtlinie werden Straftatbestände und Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen im Zusammenhang mit Geldwäsche festgelegt, um die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu verhindern, dass Straftäter weniger strenge Rechtssysteme ausnutzen.
Angesichts der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie, einschließlich der Begriffsbestimmungen und Vorschriften über die Verantwortlichkeit juristischer Personen, übermittelt die Kommission Aufforderungsschreiben an Österreich, Deutschland und Frankreich. Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.
Fundstelle: EU-Kommission, Online-Meldung vom 29. April 2026.