Sektor§horts: Energiekrieg im Einkaufskorb; Teil 3: Compliance als Schutzschild – Sanktionen, Lieferketten und Klimaregulierung 

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Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten erzeugen nicht nur starke Verwerfungen auf den Energiemärkten. Sie erzeugen auch regulatorische Folgewirkungen, die Unternehmen auf zwei Ebenen gleichzeitig treffen. Auf der ersten Ebene stehen die Sanktionen und Exportkontrollen, die als unmittelbare Reaktion auf den Konflikt verhängt oder verschärft werden. Auf der zweiten Ebene steht die europäische Klimaregulierung, die unabhängig vom Konflikt voranschreitet, deren Auswirkungen sich aber mit den geopolitischen Verwerfungen überlagern und verstärken. 

 
 
 

Für Energieeinkäufer sowie Energie- und CO2-Manager entsteht so ein Minenfeld, das nur mit einer integrierten Compliance-Strategie sicher zu durchqueren ist. 

Sanktionsrecht: Die unsichtbaren Lieferketten 

Wenn die EU neue Sanktionspakete verabschiedet, denken die meisten Unternehmen direkt an die großen Schlagzeilen: Einfrierung von Vermögenswerten, Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter, Einreiseverbote. Für die Energiebeschaffung sind jedoch die weniger sichtbaren Auswirkungen oft deutlich gravierender. 

Die Frage ist nicht nur, ob das Unternehmen selbst mit sanktionierten Parteien Geschäfte macht. Die Frage ist, ob irgendwo in der Kette ein sanktionierter Akteur sitzt. Woher kommen die Komponenten für die neuen Wechselrichter, die für die neue PV-Anlage auf dem Werksdach installiert werden sollen? Über welche Banken werden die Zahlungen an den LNG-Broker abgewickelt? Wer steht hinter dem Wartungsdienstleister, der die Transformatoren im Umspannwerk wartet? 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Äquivalente verpflichten Unternehmen, genau hinzusehen. Werden durch Zahlungen an einen Dienstleister indirekt sanktionierte Akteure begünstigt, drohen nicht nur Bußgelder nach dem Außenwirtschaftsgesetz, sondern strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Personen. 

„Die größte Gefahr für Unternehmen liegt heute nicht in einer einzelnen Regulierung, sondern in der Überlagerung mehrerer Compliance-Anforderungen, die isoliert betrachtet beherrschbar erscheinen, in Kombination aber ein echtes Minenfeld bilden. Sanktionsrecht, Lieferkettensorgfalt, Emissionshandel, CBAM und ESG-Reporting – all das trifft gleichzeitig auf die Energiebeschaffung. Wir empfehlen unseren Mandanten dringend, diese Stränge in einem integrierten Compliance-Dashboard zusammenzuführen. Wer Sanktionsprüfung und Energie-/Klimaregulierung noch in getrennten Silos bearbeitet, läuft Gefahr, früher oder später eine böse Überraschung zu erleben", warnt Michael Küper, Partner bei PwC und Experte für Energie- und Klimathemen in Industrie und Gewerbe. 

Was konkret zu tun ist: 

Implementieren Sie ein automatisiertes Sanktionslisten-Screening für Ihre Energielieferanten und -dienstleister und deren wirtschaftlich Berechtigte. Die EU-Sanktionslisten werden kurzfristig aktualisiert, oft innerhalb von Tagen nach einem politischen Ereignis. Ein manuelles Screening ist bei der Geschwindigkeit der Änderungen nicht mehr verlässlich. 

Prüfen Sie die Herkunft von Hardware-Komponenten für Ihre Energieprojekte. Wechselrichter, Batteriekomponenten, Steuerungselektronik – die Lieferketten für diese Bauteile führen häufig über Drittstaaten, in denen die Transparenz gering und das Risiko indirekter Sanktionsverstöße hoch ist. 

Dokumentieren Sie jeden Prüfschritt. Im Ernstfall ist die Dokumentation der entscheidende Nachweis dafür, dass das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Die Behörden erwarten keine Perfektion, aber sie erwarten ein funktionierendes System. 

Zweiter Brennpunkt: EU-Klimaregulierung unter geopolitischem Druck 

Während der Nahostkonflikt kurzfristige Preisschocks auslöst, verschärft die europäische Energie- und Klimaregulierung den langfristigen Transformationsdruck. Beide Dynamiken treffen gleichzeitig auf die Unternehmen und erfordern eine integrierte Antwort. 

EU-Emissionshandel: Steigende CO₂-Kosten bei sinkenden Freizuteilungen 

Die Reform des EU-Emissionshandelssystems reduziert die kostenfreien Zuteilungen für die Industrie schrittweise bis zum vollständigen Auslaufen. Für energieintensive Unternehmen bedeutet das: Die CO₂-Kosten, die bisher durch Freizuteilungen abgefedert wurden, schlagen zunehmend auf die Energierechnung durch. In Kombination mit geopolitisch bedingten Preissteigerungen bei Gas und Strom ergibt sich eine doppelte Kostenbelastung, die in der Finanzplanung abgebildet werden muss. 

CBAM: Der CO₂-Grenzausgleich wird ernst 

Der Carbon Border Adjustment Mechanism befindet sich in der Übergangsphase, in der Unternehmen die CO₂-Intensität ihrer Importe berichten müssen. Die Zahlungsphase beginnt ab 2026 schrittweise. Für Unternehmen, die Vorprodukte aus Drittstaaten beziehen – Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom – bedeutet das einen neuen Kostenblock und erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Herausforderung liegt darin, von den tatsächlichen Lieferanten verlässliche Daten über die spezifischen CO₂-Emissionen der gelieferten Produkte zu erhalten. Lieferanten aus dem Nahen Osten, deren Produktionsprozesse auf fossilem Gas basieren, werden tendenziell hohe spezifische Emissionswerte aufweisen, was die CBAM-Kosten in die Höhe treibt. 

RED III: Erneuerbaren-Quoten für die Industrie 

Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU setzt erstmals verbindliche Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energie in industriellen Prozessen. Besonders relevant ist die Vorgabe für den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff und erneuerbaren Brennstoffen nicht-biogenen Ursprungs. Unternehmen, die Wasserstoff in ihren Prozessen einsetzen, müssen sicherstellen, dass ein steigender Anteil aus erneuerbaren Quellen stammt – und dies nach strengen Kriterien der Zusätzlichkeit, zeitlichen und räumlichen Korrelation nachweisen. 

Industrial Accelerator Act: Genehmigungserleichterungen am Horizont 

Auf EU-Ebene wird mit dem Industrial Accelerator Act ein Maßnahmenpaket vorbereitet, das Genehmigungsverfahren für industrielle Transformationsprojekte beschleunigen soll. Für Unternehmen, die in Elektrifizierung, Wasserstoff oder Prozesswärme aus erneuerbaren Quellen investieren wollen, könnte das die Planungssicherheit deutlich verbessern. Die konkreten Ausgestaltungsdetails sind allerdings noch in Verhandlung, sodass Unternehmen die Entwicklung eng verfolgen, aber Investitionsentscheidungen nicht allein auf die Erwartung künftiger Erleichterungen stützen sollten. 

Integrierte Compliance-Strategie: Sanktionen und Regulierungsrahmen zusammendenken 

Die beiden Compliance-Fronten – Sanktionsrecht sowie Energie- und Klimaregulierung – mögen auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben. In der Praxis überlappen sie sich jedoch erheblich. Wer aus Sanktionsgründen einen Lieferanten für Wechselrichter wechseln muss, steht gleichzeitig vor der Frage, ob der neue Lieferant die Anforderungen an die Lieferkettentransparenz nach dem LKSG erfüllt und ob die Herkunft der verwendeten Rohstoffe mit den entsprechenden Berichtspflichten vereinbar ist. Wer seine Energiebeschaffung diversifiziert, muss gleichzeitig prüfen, ob die neuen Bezugsquellen sanktionsrechtlich unbedenklich sind. 

Praxisempfehlung: Führen Sie die bisher getrennten Compliance-Stränge – Sanktionen, LKSG, Emissionshandel, CBAM, Nachhaltigkeits-Reporting – in einem integrierten Compliance-Dashboard zusammen. Das Dashboard sollte für jeden Lieferanten und jeden Beschaffungsvorgang eine Ampelbewertung über alle Compliance-Dimensionen hinweg liefern. Der Aufwand für die Einrichtung ist erheblich, aber die Alternative – parallele, nicht koordinierte Prüfprozesse – ist auf Dauer teurer und fehleranfälliger. 

Ansprechpartner:

Michael Küper, Partner bei PwC und Experte für Energie- und Klimathemen bei energieintensiven Unternehmen

michael.kueper@pwc.com

Tel.: +49 171 7664226

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