EuGH: Festlegung einer angemessenen Vergütung zwischen Plattformen und Presseverlagen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen. Dies ist das Fazit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen.

Hintergrund

Fraglich war, ob das italienische Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit dem EU-Recht vereinbar ist. Nach dieser Richtlinie werden Presseverlagen bestimmte Rechte für die Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft (ISSPs) wie Meta Platforms Ireland Limited gewährt.

Der italienische Gesetzgeber hat die EU Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt umgesetzt, indem er für die Verlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen sowie eine Regelung zur Gewährleistung dieser Vergütung vorgesehen hat. Die Aufsichts- und Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM) hat die Kriterien hierfür festgelegt.

Meta legte vor den dortigen Gerichten Widerspruch gegen die von der AGCOM vorgelegten Referenzkriterien ein und argumentierte, dass die Entscheidung und das italienische Recht mit Artikel 15 der Richtlinie und zur in Artikel 16 der Charta garantierten unternehmerischen Freiheit unvereinbar seien. Grund dafür waren die den ISSP auferlegten Verpflichtungen, die erheblichen Einschränkungen der Vertragsfreiheit der Wirtschaftsteilnehmer sowie die der AGCOM übertragene Rolle und Befugnisse.

Generalanwalt Maciej Szpunar stellte in seinen Schlussanträgen fest, dass die den Presseverlegern eingeräumten Rechte nicht mit dem allgemeinen Urheberrecht oder verwandten Schutzrechten gleichzusetzen sind. Vielmehr zielten diese Rechte darauf ab, Bedingungen für die Nutzung von Veröffentlichungen festzulegen und sicherzustellen, dass die Verleger einen angemessenen Anteil an den von den Anbietern digitaler Informationsdienste erzielten Einnahmen erhalten. Die Mitgliedstaaten verfügten über einen gewissen Spielraum, um die Wirksamkeit dieser Rechte zu gewährleisten.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellt fest, dass ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Verlage mit dem Unionsrecht vereinbar ist, sofern diese Vergütung die wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen darstellt. Die Verlage müssen darüber hinaus die Möglichkeit haben, diese Erlaubnis zu verweigern oder sie unentgeltlich zu erteilen. Außerdem darf von Anbietern, die diese Veröffentlichungen nicht nutzen, keine Zahlung verlangt werden.

EuGH-Urteil vom 12. Mai 2026 Rechtssache C797/23 Meta Platforms Ireland. - Die ausführliche Pressemitteilung des EuGH vom heutigen Tag finden Sie hier.

Kontakt