Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein
- 1 Minute Lesezeit
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Italien einzuleiten. Diese Länder haben es nach Ansicht der Kommission versäumt, ihre Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten mit der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang zu bringen.
Die deutschen, französischen und italienischen Steuervorschriften führen nach Meinung der Kommission zu einer Fragmentierung des in der Richtlinie festgelegten gemeinsamen Steuersystems für Mutter- und Tochtergesellschaften, Sie besteuern Dividenden, die eine Muttergesellschaft von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften erhält, mehrfach über das in der Richtlinie erlaubte Maß hinaus. Das wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionen von mittleren und größeren Unternehmen im gesamten Binnenmarkt aus.
Die Beschlüsse sind Teil der Durchsetzungsbemühungen der Kommission zur Beseitigung von Hindernissen im Binnenmarkt in elf Schwerpunktbereichen, wie in der Mitteilung „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“ angekündigt. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an Deutschland, Frankreich und Italien, die nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten.
Fundstelle
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 8. Juli 2026.