BMF: Körperschaftsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG); Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als Organträger
- 1 Minute Lesezeit
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 in einem Schreiben zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie zur Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
Inhalt des Schreibens
A. Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags
B. Personengesellschaft als Organträger
I. Finanzielle Eingliederung der Organträger-Personengesellschaft
II. Eigene gewerbliche Tätigkeit der Organträger-Personengesellschaft
1. Umfang der eigenen gewerblichen Tätigkeit
1.1 Holdinggesellschaften/geschäftsleitende Holding
1.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen gegenüber Konzerngesellschaften
1.3 Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft
2. Betriebsaufspaltung
3. Zeitliche Aspekte
Anwendungsregelung
Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 10. November 2005 - IV B 7-S 2770-24/05 - (BStBl 2005 I S. 1038) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 17. Juli 2026, IV C 2 - S 2770/00042/002/081.