Bundeskabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027: Mehr Entlastung für Familien und kleine Einkommen
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Nach der Einigung der Koalitionsparteien auf die letzten Details soll das Steuerpaket vor allem eines erreichen: die breite Mitte entlasten, verfügbare Einkommen stärken und Subventionen gezielt abbauen.
Im Mittelpunkt der Reform stehen Familien mit Kindern sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. Die geplanten Änderungen sollen ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Was die Einkommensteuerreform 2027 bringen soll
Die Bundesregierung will mit der Reform mehrere steuerliche Entlastungen auf den Weg bringen. Dazu gehören vor allem:
- eine Erhöhung des Kindergeldes
- Verbesserungen beim Grundfreibetrag
- höhere Kinderfreibeträge
- ein angehobener Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Außerdem soll der Steuertarif im Einkommensbereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht werden. Ziel ist es, Erwerbstätige und Familien spürbar zu entlasten und die Steuerlast gerechter zu verteilen.
Entlastung ab 2027, volle Wirkung ab 2028
Die Reform ist in zwei Stufen geplant. Bereits ab 2027 sollen die ersten Entlastungen spürbar werden. Ab 2028 entfaltet das Steuerpaket dann seine volle Wirkung.
Für eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro kann die Entlastung ab 2028 laut Planung bei mehr als 600 Euro pro Jahr liegen. Insgesamt soll das Entlastungsvolumen bei rund zehn Milliarden Euro jährlich liegen.
Diese steuerlichen Änderungen sind geplant. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Kindergeld: Anstieg von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat
- Kinderfreibetrag: Anhebung auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028)
- Grundfreibetrag: Erhöhung auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028)
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Anhebung auf 1.430 Euro
- Sonn- und Feiertagszuschläge: Erhöhung des maximal zulässigen Stundenlohns von 50 auf 75 Euro
- Handwerkerleistungen: steuerliche Absetzbarkeit sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro
- Mini-Jobs: Der einheitliche Pauschsteuersatz steigt von 2 auf 5 Prozent
Wie die Reform gegenfinanziert werden soll
Die Gegenfinanzierung soll unter anderem über eine Anpassung des Reichensteuersatzes erfolgen. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Steuersystem dadurch gerechter werden. Zugleich sollen Subventionen mit Augenmaß abgebaut und Arbeitsanreize gezielt gestärkt werden.