Finanzministerkonferenz zum Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer

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Laut einer Meldung des DStV hat die Finanzministerkonferenz am 10. September 2026 nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.

Hintergrund

Beim Verrechnungsmodell fällt die Zahlung nicht mehr beim Zoll an. Stattdessen melden Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und machen sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend. Das Verfahren ist dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Zudem kommt es bereits in anderen europäischen Ländern zur Anwendung und kann auch von kleinen und mittleren Unternehmen problemlos in Anspruch genommen werden.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat laut DStV nun ein Modell für ein weitgehend automatisiertes Verfahren zur Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer erarbeitet, das vor allem die derzeit bestehenden verschiedenen Zahlungszeitpunkte vermeiden soll.

Nach dem Willen der Finanzministerinnen und Finanzminister soll das Verrechnungsmodell ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.

Fundstelle

DStV online, Meldung vom

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