Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht vom Bundeskabinett beschlossen

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Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen (Zweites Kassengesetz) beschlossen. Er ist Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität des BMF.

Im Einzelnen enthält der Entwurf die folgenden Maßnahmen, u. a.:

  • Kassenpflicht ab einem Umsatz von 100.000 Euro zum 1. Januar 2028 mit Ausnahmeverordnung und Ausnahme von Barumsätzen bis zu 12.000 Euro
  • Einführung einer verpflichtenden elektronischen Belegbereitstellung zum 1. Januar 2028
  • Schaffung eines Steuerstraftatbestandes beim Einsatz und Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme
  • Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes für die fehlende Belegbereitstellung
  • Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes wegen unzulässigen Nichtverwendens eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit TSE, bei Vorliegen einer Kassenpflicht
  • Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 KassenSichV betroffen sind
  • Schaffung einer Zuständigkeitsregelung für Kassen-Nachschauen bei fahrenden Händlern
  • Einführung einer Mitteilungspflicht bei Wechsel der TSE
  • Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten von Angaben im Besteuerungsverfahren
    für Steuerstrafverfahren
  • Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 146a AO durch die verpflichtende Ausstattung von Mietwagen mit Wegstreckenzählern, die über eine digitale Schnittstelle verfügen
  • Abschaffung des Papier-Formerfordernisses bei Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen

Fundstelle

BMF online, Meldung vom 23. September 2026.

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