BMF: Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben vom 27. November 2013 (BStBl I S. 1615) zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile mit Schreiben vom 16. Oktober 2026 geändert.
Inhalt
Das BMF-Schreiben vom 27. November 2013 (BStBl I S. 1615) zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile nach Rn. 19 wird um folgende Rn. 19a ergänzt:
„6. Behandlung bei Umlaufgeschäften
19a In Fällen des kurzfristigen Eigenhandels mit eigenen Anteilen werden die vorstehenden Regelungen zur Veränderung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos nur auf die Saldoveränderung beim Bestand der eigenen Aktien an den jeweiligen Bilanzstichtagen angewendet.“
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 16. Oktober 2026, IV C 2 - S 2742/00111/003/021.