BMF: Neues Anwendungsschreiben zur Forschungszulage

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Oktober 2026 ein neues Anwendungsschreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) veröffentlicht.

Inhalt

Erster Teil - Materiell-rechtliche Vorschriften
I. Anspruchsberechtigung
II. Begünstigte FuE-Vorhaben
III. Förderfähige Aufwendungen
IV. Bemessungsgrundlage
V. Höhe der FZul

Zweiter Teil - Verfahrensrechtliche Vorschriften
I. Antragstellung
II. Bescheinigungsverfahren
III. Festsetzungsverfahren
IV. Feststellungsverfahren
V. Anrechnungsverfahren
VI. Weitere Verfahrensvorschriften

Dritter Teil - Ertragsteuerliche Behandlung der FZul 

Vierter Teil - Beihilferechtliche Vorgaben im FZulG
I. AGVO
II. De-minimis-Verordnung

Anwendung des Schreibens

Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 (BStBl I S. 364) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Soweit einzelne Regelungen nur für bestimmte Zeiträume gültig sind, wird hierauf in den jeweiligen Randnummern gesondert hingewiesen. 

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 27. Oktober 2026, IV C 3 - S 2020/00059/018/001.

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