BMF: Neues Anwendungsschreiben zur Forschungszulage
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Oktober 2026 ein neues Anwendungsschreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) veröffentlicht.
Inhalt
Erster Teil - Materiell-rechtliche Vorschriften
I. Anspruchsberechtigung
II. Begünstigte FuE-Vorhaben
III. Förderfähige Aufwendungen
IV. Bemessungsgrundlage
V. Höhe der FZul
Zweiter Teil - Verfahrensrechtliche Vorschriften
I. Antragstellung
II. Bescheinigungsverfahren
III. Festsetzungsverfahren
IV. Feststellungsverfahren
V. Anrechnungsverfahren
VI. Weitere Verfahrensvorschriften
Dritter Teil - Ertragsteuerliche Behandlung der FZul
Vierter Teil - Beihilferechtliche Vorgaben im FZulG
I. AGVO
II. De-minimis-Verordnung
Anwendung des Schreibens
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 (BStBl I S. 364) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Soweit einzelne Regelungen nur für bestimmte Zeiträume gültig sind, wird hierauf in den jeweiligen Randnummern gesondert hingewiesen.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 27. Oktober 2026, IV C 3 - S 2020/00059/018/001.