Erste Einblicke in die CSRD-Berichterstattung von Banken
Aus unserer Blogreihe „CSRD-Reporting im Finanzsektor im ersten Berichtsjahr“
In unserer Blogreihe „CSRD-Reporting im Finanzsektor im ersten Berichtsjahr” liefern wir Einblicke in die ersten Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD.
Im Rahmen unserer CSRD-Benchmarking-Analyse haben wir die CSRD-Berichte von 14 führenden europäischen Banken analysiert, welche ihre Nachhaltigkeitsinformationen im Rahmen ihres Lageberichts bereits veröffentlicht haben. Die Analyse konzentriert sich auf große, teilweise börsennotierte, Unternehmen, die in Ländern wie Deutschland, Spanien und den Niederlanden trotz der noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht freiwillig die Anforderungen der ESRS erfüllt haben. Die Analyse schließt auch Institute aus Italien und Frankreich ein, wo die CSRD bereits in nationales Recht überführt wurde.
Unser aktueller Beitrag untersucht die Berichterstattung von 14 Banken für ausgewählte Kennzahlen:
- Wurden Net-Zero-Ziele festgelegt? Ist ein Transitionsplan vorhanden? Welche Kategorien der Scope-3-Emissionen werden berichtet?
- Wie hoch ist das Gender-Pay-Gap im Median und wie fallen die berichteten Werte für die höchstbezahlte Einzelperson aus?
- Wie viele Diskriminierungsfälle gibt es?
- Wie viele Korruptions- und Bestechungsvorfälle wurden gemeldet?
E1 Berichterstattung Klimawandel
Transitionsplan
Ein Transitionsplan dient als Fahrplan für den Übergang zu einer CO2-ärmeren Wirtschaft. Er umfasst spezifische Ziele, Maßnahmen und Mittel, die das Unternehmen einsetzt, um die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Klimaneutralität zu erreichen. Da es sich bei der CSRD lediglich um eine Transparenzvorschrift handelt, besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Transitionsplans.
Der Großteil (79%) der von uns analysierten Banken beschreibt in seinen Berichten bereits jetzt das Vorhandensein eines Transitionsplans mit Zwischenzielen bis 2030. Eine Bank in der Peer Group gibt ferner an, bis Ende 2025 einen Transitionsplan zu entwickeln. Der Fokus der Transitionspläne liegt dabei auf dem Bankgeschäft, das mehrheitlich über 90 Prozent der Emissionen ausmacht. Wir haben im Rahmen der Berichte erhebliche Qualitätsunterschiede in Bezug auf die Detailtiefe der Offenlegungen festgestellt. Es ist teilweise fraglich, inwieweit die Unternehmen tatsächlich schon einen Transitionsplan gemäß ESRS E1-1 vorweisen und ob alle entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.
Das übergeordnete Ambitionsniveau scheint innerhalb der Peer Group bereits hoch angesetzt zu sein, auch wenn es auf operativer Ebene noch signifikante Unterschiede zwischen den Instituten gibt. Unternehmen aus dieser Gruppe sowie kleinere Banken sollten die Gelegenheit nutzen, um einen soliden Transitionsplan zu entwickeln, der den Anforderungen der ESRS im Detail entspricht. Dafür ist es notwendig, die Datenqualität zur Messung der CO2-Emissionen zu verbessern. Zudem sollte überprüft werden, ob die Methodik zur Erfassung der Emissionen bereits die Vorgaben des GHG-Protokolls und des PCAF-Standards berücksichtigt. Grundsätzlich sollten Banken ihre Strategien und Geschäftsmodelle evaluieren, um sie gegebenenfalls an die Erfordernisse der Reduktionsbemühungen anzupassen.
Net-Zero-Zielsetzungen
Die Begriffe „Net-Zero“ und „Klimaneutralität“ werden im Kontext globaler Klimaschutzbemühungen oft synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihres Ambitionsniveaus bei der Reduzierung von Emissionen erheblich. „Net-Zero“ erfordert strengere Maßnahmen zur tatsächlichen Emissionsreduktion aus eigener Anstrengung, während „Klimaneutralität“ mehr Flexibilität bietet, indem auch Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden können, um die CO2-Emissionen auszugleichen. Bei einer „Net-Zero“-Strategie dürfen hingegen höchstens 10 % der verbleibenden Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen wie den Kauf von Emissionsgutschriften ausgeglichen werden.
Net-Zero-Ziele haben 86% der untersuchten Institute festgelegt. Der Fokus liegt im Bankgeschäft.
Banken sind angehalten, ihre Zielsetzungen dahingehend zu prüfen, ob sie mit den dazu vorgesehenen Maßnahmen realisierbar und glaubwürdig sind. Insbesondere kleinere Banken sollten ihre kommunizierten Zielsetzungen und Selbstverpflichtungen hinsichtlich der Trennschärfe der Definitionen nochmals prüfen, da die fälschliche Verwendung dieser Begrifflichkeiten signifikante Greenwashing-Risiken birgt.
Berichtete Scope-3 Kategorien
Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Treibhausgasemissionen, die im Rahmen der betrieblichen Abläufe eines Unternehmens aus Quellen entstehen, die dem Unternehmen nicht gehören oder von ihm kontrolliert werden. Banken müssen die Emissionen für ihre relevanten Scope-3-Emissionskategorien angeben, die sie im Rahmen einer Signifikanzanalyse als wesentlich bewertet haben.
Bei der Signifikanzanalyse müssen folgende Aspekte beachtet werden:
- Tragen die Emissionen einzelner Kategorien signifikant zu den Gesamtemissionen bei?
- Hat das Unternehmen einen Einfluss auf die Minderung der Emissionen?
- Sind diese Informationen für die Stakeholder von besonderem Interesse?
Insgesamt existieren 15 Scope-3-Emissionskategorien gemäß GHG-Protokoll, die im Rahmen der Signifikanzanalyse bewertet werden. Die Bezeichnungen der Kategorien finden sich in der untenstehenden Grafik. Bei allen betrachteten Instituten wurde Kategorie 15 (Investitionen) als wesentlich bewertet. Die Emissionen im Zusammenhang mit Kategorie 1 (Erworbene Waren und Dienstleistungen) und 6 (Geschäftsreisen) werden ebenfalls von über 70% der Institute als signifikant eingeschätzt. Über 50% bewerten ferner Kategorie 2 (Investitionsgüter) und Kategorie 7 (Pendelnde Arbeitnehmer) als signifikant. Die Kategorien 10 (Verarbeitung verkaufter Produkte), 12 (Entsorgung verkaufter Produkte) und 14 (Franchise) wurden von allen analysierten Banken ausgelassen.
Zwei der Banken machten in ihrem Bericht Angaben zur optionalen Unterkategorie „Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste“ der Kategorie 1.
Die Analyse der signifikanten Scope-3-Kategorien ist unternehmensspezifisch durchzuführen. Hierbei kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, sodass keine pauschale Empfehlung für die Aufnahme von Kategorien erfolgen kann. Banken sollten darauf achten, dass sie die Signifikanzanalyse gemäß den Vorgaben des GHG-Protokolls durchführen und entsprechend dokumentieren.
Ein direkter Vergleich der Scope-3-Emissionsmengen zwischen den Unternehmen ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Größe und Ausrichtung schwierig. Eine mögliche Kennzahl zur Verbesserung der Vergleichbarkeit wäre die THG-Intensität, bei der die Gesamtemissionen durch die Nettoumsatzerlöse geteilt werden. Eine vertiefte Analyse der veröffentlichten THG-Intensitäten wird Teil unserer Studie zur CSRD- Berichterstattung sein, die voraussichtlich im Juni veröffentlicht wird.
S1 Berichterstattung Arbeitskräfte des Unternehmens
Gender-Pay-Gap
Der Begriff Gender-Pay-Gap (GPG) beschreibt das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle und zeigt die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern auf. Neben dem Grundgehalt fließen auch Geldleistungen wie Bonuszahlungen, betriebliche Altersvorsorge und Provisionen sowie Sachleistungen, wie Firmenwagen, in die Berechnung ein.
Diese Kennzahl wurde von allen Banken in der Peer Group berichtet. Auffällig ist bei dieser Kennzahl sowie weiteren Kennzahlen im Bereich Sozialbelange, dass diese z.T. sehr schwierig im Bericht aufzufinden sind. Eine Bank berichtet z.B. zunächst unterschiedliche Analysen für das bereinigte GPG, bevor das nach ESRS unbereinigte GPG dargestellt wird.
Grundsätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass der unbereinigte GPG aufgrund seiner Natur nur bedingt aussagekräftig ist. Der KPI muss folglich immer im Kontext der spezifischen Bedingungen (d.h. welche Gehaltsbestandteile sind jeweils in die Berechnung eingeflossen) des jeweiligen Unternehmens gelesen werden. Einige Banken berichten daher zusätzlich das bereinigte GPG, das grundsätzlich ein differenzierteres Bild der Entgeltungleichheit ermöglichen kann.
Der Median-GPG bzw. der durchschnittliche GPG lag im Rahmen unserer Analyse bei 26%, Minimum und Maximum bei 14 % respektive 39%. Zum Vergleich: Laut Statistischem Bundesamt lag das unbereinigte Gender-Pay-Gap in Europa im Jahr 2023 bei durchschnittlich 12% (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Aus den veröffentlichten Zahlen lassen sich im Vergleich zu branchenübergreifenden Statistiken mögliche Entwicklungspotenziale ableiten. Banken sollten basierend auf ihrer individuellen Betroffenheit den eigenen Handlungsbedarf ermitteln und entsprechende Maßnahmen in Betracht ziehen, um Vergütungsunterschiede zukünftig auszugleichen.
Verhältnis höchstbezahlte Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmenden
Gemäß der ESRS drückt diese Kennzahl „das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmenden (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson)“ aus.
Im Gegensatz zum GPG wurde die Kennzahl zum Verhältnis der höchstbezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer von einer Bank nicht berichtet. Zwei der analysierten Banken machten in ihrem Bericht jeweils länderspezifische Angaben. Es erfolgte bei diesen Banken kein Ausweis auf Gruppenebene, sodass diese in dem nachfolgenden Vergleich keine Berücksichtigung finden.
Im direkten Vergleich wiesen die offengelegten Zahlen deutliche Unterschiede auf. So lag das Minimum des Verhältnisses bei 20, das Maximum bei 367. Der Median lag bei 68. Bei 27% der Banken, die die Kennzahl, in der nach ESRS-geforderten Form offengelegt haben (3 von 11 Banken), lag der Wert über 100.
Diskriminierungsfälle
Unternehmen, die das Thema „Diskriminierung“ als wesentlich erachten, müssen nach ESRS S1-17 ein Verständnis über arbeitsbezogene Vorfälle und schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte geben. Dies inkludiert auch Diskriminierungvorfälle und Belästigungen als spezifische Form der Diskriminierung.
Eine Mehrheit von 71% gibt die Anzahl an Diskriminierungsfällen an, 30% berichten stattdessen über die Anzahl an Beschwerden. Eine Bank hat das Thema als unwesentlich erachtet und verzichtet daher auf eine Berichterstattung. Analog zur Kennziffer „Vergütung höchstbezahlte Person/Median“ zeigte sich auch bei der Analyse der Diskriminierungsfälle in der Peer Group eine breite Streuung. Minimum und Maximum liegen hier sehr weit auseinander, mit 4 respektive 613 Fällen. Der Median lag bei 23.
Die Anzahl der Diskriminierungsfälle sollte zur besseren Einordnung immer im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Mitarbeitenden gelesen werden, da die Gesamtzahl der Mitarbeiter in unserer Analyse signifikant positiv mit der Anzahl der Diskriminierungsfälle korreliert. Dass größere Institute tendenziell mehr Diskriminierungsfälle aufweisen, könnte auch auf unterschiedlich etablierte Meldekanäle zurückzuführen sein.
Im Vergleich fällt allerdings auch hier auf, dass die Unternehmen unterschiedliche Definitionen für Diskriminierungsfälle verwenden. Um den Nutzern der CSRD-Berichterstattung eine bessere Vergleichbarkeit zu bieten, sollten Unternehmen in diesem Kontext auch einen Quervergleich mit anderen Banken durchführen, und eine entsprechende Angleichung für kommende Berichte vornehmen.
G1 Berichterstattung:
Korruption und Bestechung
Unternehmen, die das Thema Korruption und Bestechung als wesentlich erachten, müssen im Rahmen der Berichterstattung nach ESRS G1 Angaben zu Korruptionsfällen vornehmen und eine Transparenz über die damit verbundenen Ergebnisse zu schaffen.
Das Thema Korruption und Bestechung wurde von allen Banken in der Peer Group als wesentlich eingeschätzt. Eine Analyse der offengelegten Zahlen zeigt jedoch, dass nahezu alle Banken 0 Fälle von Korruption und Bestechung ausweisen und die Höhe der Geldstrafen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften bei fast allen analysierten Banken bei 0 liegt. Dies deutet darauf hin, dass die implementierten Präventionsmechanismen (die z.T. regulatorisch bedingt sind), wirksam sind und Korruption und Bestechung effektiv verhindern. Lediglich eine Bank berichtet von drei Entlassungen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung. Unternehmen, die das Thema als wesentlich einschätzen, sind dazu angehalten, auch die Mindestanforderungen der ESRS einzuhalten.
Fraglich ist im Sinne des Wesentlichkeitsgrundsatzes, ob das Festhalten an einer Bruttobetrachtung von Auswirkungen, Risiken und Chancen an dieser Stelle zielführend ist, oder ob eine Nettobetrachtung (mit Maßnahmen) zweckmäßiger wäre. So könnte vermieden werden, dass Banken sämtliche Angaben zu Themen machen müssen, bei denen tatsächlich keine Vorfälle existieren.
Fazit und Ausblick
Unsere Analyse der CSRD-Berichterstattung von 14 europäischen Banken offenbart erhebliche Unterschiede im Umfang der Berichterstattung und der Qualität der offengelegten Informationen zu E-, S- und G- Datenpunkten. Die offengelegten Daten sind aufgrund von bestehenden Definitionsspielräumen grundsätzlich nur eingeschränkt vergleichbar.
E1 – Klimawandel
Im Umweltbereich haben die meisten Institute bereits Transitionspläne entwickelt, wobei qualitative Unterschiede in der Offenlegung bestehen und weitere Verbesserungen der Datenqualität empfehlenswert scheinen. Im Kontext der Net-Zero-Ziele wurde festgestellt, dass die Begrifflichkeit unter den betrachteten Finanzinstituten ungenau verwendet wird. Daher ist eine Präzisierung des angestrebten Zielniveaus und der benötigten Daten erforderlich.
S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
Soziale Themen, darunter das Gender-Pay-Gap und das Verhältnis der höchsten Vergütung zum Median der Vergütung aller Arbeitnehmenden weisen eine hohe Spannbreite auf. Diese Kennzahlen sollten im Kontext der spezifischen Struktur der jeweiligen Bank analysiert werden, um mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen abzuleiten. Im Gegensatz zu GPG wurde die Kennzahl zum Verhältnis der höchstbezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmenden von einer Bank nicht berichtet.
G1 - Unternehmensführung
Unser Benchmarking hat auch Verbesserungspotentiale in den Berichtspflichten aufgedeckt, insbesondere im Bereich Korruption und Bestechung. Angesichts der nahezu vollständigen Nullmeldungen in diesem Bereich erscheint eine Überarbeitung der Berichtsvorgaben bzw. der Vorgaben in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse sinnvoll. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Omnibus-Regulierung in diesem Zusammenhang liefern wird.
Weiterführende Links:
- Blogbeitrag: Erste Einblicke in die CSRD-Berichterstattung von Banken und Versicherern
- Blogbeitrag: CSRD-Benchmarking: Kennzahlen aus der Versicherungsbranche
- Blogbeitrag: Der Wettbewerbs-Kompass der EU: Wie Europa seine Zukunft gestaltet
- Blogbeitrag: Glaubwürdige CSRD-Berichterstattung in der Finanzbranche
- Sustainable Finance bei PwC
- Sustainable Finance und ESG im Asset Management
- Veränderte Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative
- Erkenntnisse aus der ersten CSRD-Berichterstattungswelle
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