Änderungen der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Das Europäische Parlament stimmt für Eilverfahren, die Europäische Kommission beauftragt Überarbeitung der ESRS

Wenn das Europäische Parlament der Verschiebung der Erstanwendungszeitpunkte ohne weitere Änderungen zustimmt, können das Europäische Parlament und der Rat die Anpassung der CSRD in ihrer jeweils nächsten Sitzung beschließen.

Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission die ersten Vorschläge zu Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des sog. „Omnibus-Pakets” vorgestellt (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 26. Februar 2025).

Am heutigen 1. April 2025 hat das Europäische Parlament zugestimmt, eine Anpassung der CSRD hinsichtlich der Erstanwendungszeitpunkte für die sog. Wave 2 und Wave 3 Unternehmen (sog. „Stop-the-Clock“ durch Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten um zwei Jahre) im Eilverfahren zu behandeln. Im nächsten Schritt soll das Parlament bereits übermorgen, am 3. April 2025, über die Anpassung abstimmen. Der Rat der Europäischen Union hatte zuvor einem Verhandlungsmandat bereits zugestimmt und eine endgültige Einigung bis Juni 2025 gefordert.

Wenn das Europäische Parlament der Verschiebung der Erstanwendungszeitpunkte ohne weitere Änderungen zustimmt, können das Europäische Parlament und der Rat die Anpassung der CSRD in ihrer jeweils nächsten Sitzung beschließen. Schlägt das Parlament hingegen Änderungen vor (bspw. eine Verschiebung um ein Jahr anstatt um zwei Jahre), finden Verhandlungen statt. Gelangen die Gremien zu einer Einigung, tritt die Anpassung der CSRD nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Auch in den Ländern, in denen die CSRD bereits in nationales Recht überführt wurde, müssen die Anpassungen erst in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden, bevor sie rechtlich bindend sind. Deutschland hat die CSRD bisher zwar nicht umgesetzt (ich berichtete über die Folgen in meinem Blogbeitrag vom 6. Januar 2025). Trotzdem würde eine Einigung auf die „Stop-the-Clock"-Vorschläge auch deutschen Wave 2 Unternehmen die Sicherheit geben, dass sie für das laufende Geschäftsjahr 2025 nicht von der CSRD-Berichtspflicht umfasst sind.

Im Zusammenhang mit dem „Omnibus-Paket” hat die Europäische Kommission die EFRAG am 27. März 2025 mit der Überarbeitung der ESRS beauftragt. Für die Überarbeitung sieht die Europäische Kommission einen ambitionierten Zeitplan vor. Bis 31. Oktober 2025 soll die EFRAG einen Vorschlag für die überarbeiteten ESRS übergeben. Auch die Erfahrungen der Erstanwender sollen berücksichtigt werden. Das dazugehörige Schreiben und die Pressemitteilung der EFRAG finden Sie hier.

Die regulatorischen Bedingungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind weiterhin im Fluss. Wie gewohnt, werde ich Sie mit diesem Blog über die wichtigsten Neuigkeiten informieren. 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

Zu weiteren PwC Blogs

Contact

Peter Flick

Peter Flick

Partner
Frankfurt am Main

To the top