Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zu

In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seine Zustimmung erteilt.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zugestimmt. Anlass für dieses Regelwerk ist die am 25. Juni 2018 in Kraft getretene Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU (6. Änderungsrichtlinie 2018/822/EU zur Amtshilferichtlinie - nachfolgend DAC 6) zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen. Nach DAC 6 haben die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen. Die Regelungen sind dann ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.


Mehr zu den Regelungen des Gesetzes lesen Sie in unserem folgenden Blogbeitrag.

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