Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Gesetzentwurf für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen, welcher die Gesundheitsrisiken durch übermäßigen Zuckerkonsum mindern und die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren soll. Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.
Mit der Heat Auction fördert die EU-Kommission aus dem Innovationsfonds die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme. Prozesswärme ist der größte Energieverbrauch der europäischen Industrie: Sie macht 47 % des industriellen Energiebedarfs aus und wird noch zu rund 75 % durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt. Die finalen Terms & Conditions der zweiten Runde (IF26 Heat Auction) wurden am 24. September 2026 veröffentlicht. Der Förderaufruf soll spätestens im Dezember 2026 veröffentlicht werden.
Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential zu stärken. Die Reform umfasst Anpassungen bei Freibeträgen, Steuersätzen und weiteren steuerlichen Anreizen. Die 1. Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. September 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen veröffentlicht.
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter senken. Inklusive Umsatzsteuer soll sich die Steuerentlastung für Kraftstoffe so auf ca. 17 Cent pro Liter summieren und bis zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden.
Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen (Zweites Kassengesetz) beschlossen. Er ist Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität des BMF.
Mit Beschluss vom 2. September 2026 (VII-Verg 38/25) hat das OLG Düsseldorf erneut zu den Anforderungen an die Begründung von Produktvorgaben in öffentlichen Ausschreibungen entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Auftraggeber bei produktspezifischen Ausschreibungen sehr konkret nachweisen müssen, warum sie nicht auf eine produktneutrale Ausschreibung zurückgreifen können.
Laut einer Meldung des DStV hat die Finanzministerkonferenz am 10. September 2026 nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Nach der Einigung der Koalitionsparteien auf die letzten Details soll das Steuerpaket vor allem eines erreichen: die breite Mitte entlasten, verfügbare Einkommen stärken und Subventionen gezielt abbauen.
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Stromkosten entlasten. Dafür ist ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Strom-Netzentgelten von gut 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ziel ist es, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu dämpfen und die wirtschaftliche Belastung zu verringern.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für den kostengünstigeren Ausbau der Windenergie auf See beschlossen. Ziel ist es, die Offshore-Windenergie in Deutschland stärker auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten. Gleichzeitig bleiben die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien unverändert.
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Der Stichtag fällt in die Sommer- und Ferienzeit – viele Verantwortliche sind im Urlaub, Teams nur knapp besetzt und Entscheidungswege länger. Zwar haben sich einige Unternehmen bereits vorbereitet – doch bei sehr vielen steht die Umsetzung noch ganz am Anfang. Genau hier setzen wir an.
Die Bundesregierung hat angekündigt, mitbestimmungsrechtliche Gestaltungen mit arbeitnehmerlos gegründeten Europäischen Gesellschaften (Societas Europaea – SE) einzuschränken. Unternehmen, die derzeit eine SE-Struktur planen oder vorbereiten, sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bestehende Handlungsoptionen frühzeitig prüfen. Noch sind allerdings weder ein Gesetzentwurf noch konkrete Umsetzungs- oder Übergangsregelungen bekannt.