BMF: Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Antragsformulare, Arbeitshilfe sowie Erläuterungen und Unterrichtungen zur Anlage 32c

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare für Zwecke der Antragstellung nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

Mit dem "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019") wurde § 32c EStG insgesamt neu gefasst und eine Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in das Gesetz eingefügt (vorher "Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft"). Nach Bekanntmachung vom 18. März 2020 (BGBl. I 2020, 597) ist § 32c EStG (Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft) i.d.F. von Artikel 4 "JStG 2019" nach Art. 39 Abs. 8 "JStG 2019" mit Wirkung vom 30.1.2020 in Kraft getreten, nachdem die Europäische Kommission am 30. Januar 2020 durch Beschluss festgestellt hat, dass die Regelungen eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellen. Damit ist § 32c EStG nach § 52 Abs. 33a EStG (jeweils i.d.F. des "JStG 2019") erstmals im Jahr 2016 und letztmalig im Jahr 2022 anzuwenden.

Insgesamt sind im Hinblick auf die Regelung des § 32c EStG damit drei Betrachtungszeiträume (2014 - 2016, 2017 - 2019, 2020 - 2022) sowie drei VZ (2016, 2019, 2022), in denen eine Ermäßigung erfolgen kann (jeweils letzter VZ eines Betrachtungszeitraums), zu unterscheiden.

Das BMF hat nunmehr auf seiner Internetseite die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Antragsformulare für Zwecke der Antragstellung nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. Sie werden auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht. Die Steuerpflichtigen können die Anlagen herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an die Finanzämter senden.

Fundstelle

BMF-Internetseite vom 5. Mai 2020.

To the top