Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer („Verlustfeststellungsbescheid“) auf den 31.12.2021 zu entscheiden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag mit einem Sportartikelhersteller im Streitjahr 2021 als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren waren.
Laut einer Pressemitteilung vom 4. Juni 2026 hat die Europäische Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren (INFR(2026)4006) betreffend § 7g EStG einzuleiten.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Anschaffung i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann vorliegt, wenn es im laufenden Scheidungsverfahren und gleichzeitigem gerichtlichen Verfahren über einen vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Übertragungen von Grundstücken unter Anrechnung auf die zukünftige Zugewinnausgleichforderung kommt und die Ehegatten in der Folgezeit das Scheidungsverfahren nicht weiterbetreiben mit der Folge, dass die Zugewinnausgleichsforderung erst nach mehreren Jahren mit dem Tod des einen Ehegatten entsteht.
Einer US-amerikanischen sogenannten S-Corporation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, aus deutscher Sicht aber eine Kapitalgesellschaft ist, steht als nutzungsberechtigter Gesellschaft für die Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft das sogenannte Schachtelprivileg nach Art. 10 Abs. 3 DBA-USA 1989/2008 zu, soweit die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger besteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren.
Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12. Juni 2026 versendet. Die wesentlichen für Unternehmen bedeutsamen Rechtsänderungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Im Zusammenhang mit der Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen einer inländischen Tochterkapitalgesellschaft an ihre EU-Muttergesellschaft hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden, dass diese Ausschüttungen nicht nach § 43b Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von der Steuerentlastung ausgeschlossen sind, wenn es sich um Gewinne handelt, die zwar nach Liquidationsbeginn der Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden, aber in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind. Auf solche Gewinnausschüttungen einbehaltene und abgeführte Abzugssteuern sind also vollständig zu erstatten. Die Entscheidung beruht auf einer richtlinienkonformen Auslegung von § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG nach Maßgabe der Mutter-Tochter-Richtl ...
Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit. Dies hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.
Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten erzeugen nicht nur starke Verwerfungen auf den Energiemärkten. Sie erzeugen auch regulatorische Folgewirkungen, die Unternehmen auf zwei Ebenen gleichzeitig treffen. Auf der ersten Ebene stehen die Sanktionen und Exportkontrollen, die als unmittelbare Reaktion auf den Konflikt verhängt oder verschärft werden. Auf der zweiten Ebene steht die europäische Klimaregulierung, die unabhängig vom Konflikt voranschreitet, deren Auswirkungen sich aber mit den geopolitischen Verwerfungen überlagern und verstärken.
Wenn die Energiemärkte unter Druck stehen, ist Eigenversorgung kein ökologisches Bekenntnis mehr, sondern ein Akt wirtschaftlicher Selbstverteidigung. Der Gesetzgeber hat diese Logik längst erkannt und mit dem Solarpaket, den anstehenden Neuerungen im EEG sowie der Einführung von Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz den regulatorischen Rahmen erheblich erleichtert. Für Unternehmen eröffnet sich ein Zeitfenster, das es zu nutzen gilt.
Der erstmalige Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich beteiligte Person erfüllt den Tatbestand der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG.
Der Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006, bei einem Anteilstausch den Buchwert (die Anschaffungskosten) oder einen Zwischenwert als Veräußerungspreis der Anteile anzusetzen, setzt keine bestimmte Form voraus. Er kann ausdrücklich oder konkludent gestellt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Ein Handgeld, das anlässlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrags von einem Fußballclub an einen Profispieler gezahlt wird, kann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler (Spielerlaubnis)“ zählen, wenn der Club für den Wechsel des Spielers eine Transferentschädigung (Ablöse) erbringen muss. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig in einem aktuellen Urteil entschieden.