Update: Bekanntmachung zur Anwendbarkeit des Forschungszulagengesetzes

BMF: Genehmigung des Evaluierungsplans durch die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat laut Meldung auf der Homepage des BMF am 26. Juni 2020 die Genehmigung zum Evaluierungsplan, den die Bundesregierung für das Forschungszulagengesetz (FZulG) vorgelegt hat, erteilt und beschlossen, dass die Freistellung des FZulG über den anfänglichen sechsmonatigen Zeitraum hinaus bis sechs Monate nach Ablauf der in Artikel 59 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) festgelegten Geltungsdauer der AGVO fortbesteht.

Die Freistellungsvoraussetzungen des FZulG gelten danach zunächst bis 30. Juni 2021. Der Beschluss der Europäischen Kommission wird entsprechend § 16 Abs. 3 FZulG im BGBl. bekannt gemacht. Die weitere Anwendbarkeit der AGVO auf dieses Gesetz oder der Tag des Wegfalls der Freistellungsvoraussetzungen werden ebenfalls im BGBl. bekannt gemacht.

Update (8. Juli 2020)

Der Beschluss der Europäischen Kommission zur Anwendbarkeit des FZulG wurde heute im Bundesgesetzblatt I 2020, Seite 1596 veröffentlicht.

Fundstelle

Homepage des BMF.

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