Preisgeld für Dissertation ist einkommensteuerpflichtig

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein für eine Dissertation erhaltenes Preisgeld der Besteuerung unterworfen werden muss.

Sachverhalt

Die Klägerin erstellte während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Sie erhielt für die Dissertation ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung ließ die Klägerin das Preisgeld unberücksichtigt. Die Druckkosten ihrer Dissertation machte sie hingegen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld als Arbeitslohn.

Hiergegen wandte sich die Klägerin und sah das Preisgeld als nicht durch ihr Dienstverhältnis veranlasst an.

Richterliche Entscheidung

Die Klage vor dem Finanzgericht Köln blieb ohne Erfolg.

Das Finanzamt habe das Preisgeld zu Recht als Arbeitslohn versteuert, da die Auszahlung durch die wissenschaftliche Tätigkeit der Klägerin an der Universität veranlasst sei. Der Klägerin sei im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses die Möglichkeit zur Anfertigung der Dissertation eingeräumt worden. Die Dissertation verbessere zudem die Chancen der Klägerin auf dem Arbeitsmarkt und der später erzielbaren Einkünfte. Im Übrigen habe die Klägerin ihre Dissertation ihren aktuellen und zukünftigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet, da sie die Druckkosten im Streitjahr als Werbungskosten geltend gemacht habe.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die vom Senat zugelassene Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde von der Klägerin nicht eingelegt.

Fundstelle

Finanzgericht Köln, Urteil vom 18. Februar 2020 (1 K 1309/18); rkr., vgl. die Pressemitteilung vom 15. Juli 2020.

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