Update: Mehrere Bundesländer verständigen sich auf Härtefallregelung für Kassensysteme

Die Finanzminister aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Hamburg haben am 10. Juli gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben.

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 wurde § 146a Abgabenordnung (AO) eingeführt. Demnach besteht ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 1 S. 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 6. November 2019 (BStBl. 2019 S. 1010) klargestellt, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Anforderungen unverzüglich umzusetzen sind. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es jedoch nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine TSE verfügen.
Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Finanzen sein Festhalten an dieser Frist bekräftigt.

Die fünf Länder schaffen deshalb jetzt eigene Regelungen, um die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden.

Dies soll z.B. in Bayern dann gelten, wenn

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern (z.B. Niedersachsen) gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Update (30. September 2020)

Die Länder Thüringen (am 17.9.20), Niedersachsen (am 10.7.20) und Brandenburg (am 16.9.20) haben ebenfalls eine Pressemitteilung herausgegeben.

Update (14. Juli 2020)

Am 13. Juli 2020 hat Baden-Württemberg ebenfalls eine Pressemitteilung zur Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht.

Fundstelle

Pressemitteilungen bzw. Erlasse der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Niedersachsen, Hessen , Thüringen, Brandenburg und Hamburg (bislang keine noch keine Pressemitteilung veröffentlicht).

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