BMF: Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO; Billigkeitsregelung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. März ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a Abgabenordnung (AO) veröffentlicht.

Das BMF-Schreiben sieht vor, dass aus Gründen sachlicher Härte auf Antrag Erstattungszinsen im Sinne des § 233a AO nach § 163 AO nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind, soweit ihnen nicht abziehbare Nachzahlungszinsen gegenüberstehen, die auf ein und demselben Ereignis beruhen. Dabei sind die Erstattungszinsen und die diesen gegenüberstehenden Nachzahlungszinsen auf den Betrag der jeweils tatsächlich festgelegten Zinsen begrenzt. Der Antrag ist bei dem für die Personensteuer örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen.

Das Schreiben fasst das BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000 neu und enthält mehrere Beispiele.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 16. März 2021, IV C 1 - S 2252/19/10012 :011.

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