Update: BMF: OECD erzielt Einigung auf Arbeitsebene bei internationaler Steuerreform
Die OECD hat am 1. Juli 2021 auf Arbeitsebene eine breite Einigung auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent erzielt.
Im Auftrag der G20 hat die OECD ein sog. Zwei-Säulen-Konzept erarbeitet, um die steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft zu lösen. Daran arbeiten 139 Staaten mit. Bislang haben allerdings nur 130 Staaten zugestimmt. Auch die Zustimmung einiger EU-Staaten steht noch aus.
Siehe dazu auch unseren TP Perspectives – Newsflash.
Säule 1 - faire internationale Verteilung der Steuern
Unter Säule 1 haben die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte entwickelt. Durch die Schaffung neuer Anknüpfungspunkte sollen tendenziell die Besteuerungsrechte vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat.
Das übergeordnete Ziel von Säule 1 soll die Stabilität der internationalen Steuerrechtsordnung sein. Denn sollte es nicht gelingen, eine tragfähige und international abgestimmte Lösung zu Säule 1 zu verabschieden, drohen nach Auffassung des BMF weitere Staaten eigene Digitalsteuern zu erheben. Dies würde bei allen Beteiligten zu Rechtsunsicherheit führen. Deutschland habe sich daher sehr intensiv für einen Konsens bei Säule 1 eingesetzt.
Die Säule 1 soll auf multinationale Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 20 Milliarden Euro und einer Profitabilität von mehr als 10% Anwendung finden.
Säule 2 - globale effektive Mindestbesteuerung
Säule 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Dabei ist ein effektiver Steuersatz von mindestens 15 Prozent vorgesehen.
Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung ist vergleichsweise einfach: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung. Dabei wird keinem Staat vorgeschrieben, welcher Steuersatz in seinem Land gelten soll. Gleichzeitig soll Staaten mit einem höheren Besteuerungsniveau die Möglichkeit gegeben werden, auf die sehr niedrigen Steuersätze anderer Staaten zu reagieren (z.B. durch Nachversteuerung von ins Ausland verschobenen Gewinnen oder durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs). Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz.
Insgesamt führt dieser Ansatz nach Auffassung des BMF zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene. Zudem begegne die globale effektive Mindestbesteuerung wirksam den Problemen bei der Besteuerung, die sich aus der Digitalisierung und der Möglichkeit der Verlagerung immaterieller Werte ergeben.
Säule 2 soll auf multinationale Unternehmen Anwendung finden, die Umsätze von mehr als 750 Millionen Euro erzielen.
Detaillierte Informationen zu den beiden Säulen finden Sie in den FAQ zur globalen Mindestbesteuerung des BMF.
Die fehlenden technischen Arbeiten an dem Zwei-Säulen-Konzept sollen laut OECD bis zum Oktober 2021 erfolgen, siehe auch die Pressemitteilung der OECD. Ziel ist es, das Konzept bereits im Jahr 2023 umzusetzen.
Für die EU wird die Umsetzung in Form einer Richtlinie angestrebt.
Update (12. Juli 2021)
Das BMF vermeldet, dass das OECD-Konzept im Rahmen des G20-Finanzministertreffens am 09/10. Juli 2021 beschlossen wurde. Inzwischen haben 132 Staaten zugestimmt. Die Zustimmung von 8 Staaten (darunter Irland, Estland und Ungarn) steht noch aus. Laut Medienberichten sollen bis Oktober 2021 die letzten Fragen geklärt werden, um dann die Zustimmung der Staatsoberhäupter der G20 einzuholen.
Für die Umsetzung der Regelung in der EU ist Einstimmigkeit im Ministerrat erforderlich.
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