Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen (Zweites Kassengesetz) beschlossen. Er ist Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität des BMF.
Mit Beschluss vom 2. September 2026 (VII-Verg 38/25) hat das OLG Düsseldorf erneut zu den Anforderungen an die Begründung von Produktvorgaben in öffentlichen Ausschreibungen entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Auftraggeber bei produktspezifischen Ausschreibungen sehr konkret nachweisen müssen, warum sie nicht auf eine produktneutrale Ausschreibung zurückgreifen können.
Der Bund will die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter senken. Inklusive Umsatzsteuer soll sich die Steuerentlastung für Kraftstoffe so auf ca. 17 Cent pro Liter summieren und bis zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass beim Versand von Schriftsätzen aus dem Gesellschaftspostfach einer Steuerberatungsgesellschaft der einfach signierende Berufsträger und der den Versand initiierende Berufsträger nicht identisch sein müssen. Dies gilt, weil das Gesellschaftspostfach nicht an eine einzelne Person gebunden ist, sondern der Berufsausübungsgesellschaft gehört.
Für das Jahressteuergesetz 2026 wurde ein Regierungsentwurf vorgelegt, außerdem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ veröffentlicht.
Laut einer Meldung des DStV hat die Finanzministerkonferenz am 10. September 2026 nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.
Das deutsche Konzernrecht steht vor einer zentralen Herausforderung: Wie lässt sich das Interesse eines Konzerns als wirtschaftlicher Einheit mit dem rechtlichen Grundsatz vereinbaren, dass jede Konzerngesellschaft eine eigenständige juristische Person mit eigenen Interessen ist? Die Frage nach der Legitimation des sogenannten Konzerninteresses bildet einen der zentralen Diskussionspunkte im Spannungsfeld zwischen konzernweiter Unternehmensführung und dem Schutz abhängiger Gesellschaften sowie ihrer Minderheitsgesellschafter und Gläubiger.
NIS2 ist weit mehr als nur eine Aktualisierung der Cybersicherheitsvorgaben für Betreiber kritischer Infrastruktur. Die Richtlinie weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen gegenüber NIS1 deutlich aus, verschärft die Anforderungen an Governance, Risikomanagement und steht zugleich im Zusammenspiel mit weiteren Regulierungen wie DORA, CRA, AI Act oder auch der DSGVO. Für Unternehmen bedeutet das: Die Umsetzung ist kein reines IT-Projekt. Wer NIS2 rechtssicher und praxistauglich verankern will, braucht früh eine klare rechtliche Einordnung, belastbare Verantwortlichkeiten und ein gutes Zusammenspiel der Bereiche IT, Informationssicherheit und Operations mit Recht und Compliance.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf ab dem 1. Januar 2026 und zu Rechtsfragen betreffend die Anwendung der Neufassung von § 122a AO Stellung genommen.
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Der Stichtag fällt in die Sommer- und Ferienzeit – viele Verantwortliche sind im Urlaub, Teams nur knapp besetzt und Entscheidungswege länger. Zwar haben sich einige Unternehmen bereits vorbereitet – doch bei sehr vielen steht die Umsetzung noch ganz am Anfang. Genau hier setzen wir an.
Die Bundesregierung hat angekündigt, mitbestimmungsrechtliche Gestaltungen mit arbeitnehmerlos gegründeten Europäischen Gesellschaften (Societas Europaea – SE) einzuschränken. Unternehmen, die derzeit eine SE-Struktur planen oder vorbereiten, sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bestehende Handlungsoptionen frühzeitig prüfen. Noch sind allerdings weder ein Gesetzentwurf noch konkrete Umsetzungs- oder Übergangsregelungen bekannt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12. Juni 2026 versendet. Die wesentlichen für Unternehmen bedeutsamen Rechtsänderungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst.