Verfassungsbeschwerden gegen BFH-Urteile zur doppelten Besteuerung von Renten

Der Streit um die doppelte Besteuerung der Rente geht möglicherweise in die nächste Runde. Hinsichtlich der beiden am 31. Mai 2021 veröffentlichten Rentenurteile des Bundesfinanzhofes wurden mittlerweile Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht wird nun prüfen, ob es die Beschwerden annimmt.

Eine der Verfassungsbeschwerden betrifft das BFH Urteil vom 19.05.2021 (X R 33/19) zur Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (mehr dazu in unserem Blogbeitrag vom 31. Mai 2021).

Die obersten Steuerrichter haben hier erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Sie stellten dazu fest, dass spätere Rentnerjahrgänge auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben des BFH von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies folge daraus, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner wird. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. - Die Verfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1140/21 anhängig.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

In einer weiteren Entscheidung vom 19.05.2021 (X R 20/19), die nun ebenfalls Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist, hat der BFH zahlreiche weitere Streitfragen zum Problem der sog. doppelten Rentenbesteuerung geklärt (weitere Informationen zu diesem Urteil in unserem Blogbeitrag vom 31. Mai 2021).

Der BFH hat hier nicht nur über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden. Er hat auch klargestellt, dass es bei Renten aus privaten Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung (kurz: privaten Renten), die – anders als gesetzliche Altersrenten – lediglich mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine Doppelbesteuerung geben kann. - Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wird beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1143/21 geführt.

Fundstelle

BFH-online (anhängige Verfahren)

To the top