Update: BMF: Gewährung von Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. November 2021 ein 70-seitiges Schreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) veröffentlicht.

Mit dem vorliegenden BMF-Schreiben werden die Grundsätze für die Anwendung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) bekanntgemacht.

Es enthält im ersten Teil materiell-rechtliche Erläuterungen zur Anspruchsberechtigung, zu begünstigten FuE-Vorhaben, förderfähigen Aufwendungen, der Bemessungsgrundlage sowie zur Höhe der Forschungszulage.

Im zweiten Teil werden verfahrensrechtliche Vorschriften zur Antragstellung, zum Bescheinigungsverfahren, zum Festsetzungsverfahren, Feststellungsverfahren, Anrechnungsverfahren sowie weitere Verfahrensvorschriften dargestellt.

Im dritten Teil werden die ertragsteuerliche Behandlung der Forschungszulage und im vierten Teil beihilferechtliche Vorgaben im Forschungszulagengesetz ausgeführt.

Hinweis

Im Zuge der Veröffentlichung des Schreibens hat das BMF parallel mitgeteilt, dass die FAQ zum Forschungszulagengesetz (FZulG) vorerst offline gestellt werden. Zur Begründung verweist das BMF darauf, dass die in den FAQ enthaltenen Informationen zum FZulG durch das BMF-Schreiben vom 11. November 2021 aktuell und ausführlicher beantwortet werden. Eine Fortführung soll zu gegebener Zeit erfolgen, weitere Erläuterungen enthalten und neue Informationen bekannt machen.

Update (8. Februar 2023)

Das BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 (IV C 3 - S 2020/22/10007 :003) ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. November 2021 und ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im BStBl. in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorgängerschreiben sind fett hervorgehoben.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 11. November 2021, IV C 3 -S 2020/20/10029 :007.

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