BMF: Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Januar 2022 ein Schreiben zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO) veröffentlicht.

Das BMF-Schreiben findet Anwendung auf alle Insolvenzverfahren, deren Eröffnung ab dem 01. Januar 2021 beantragt wurde.

Für Insolvenzverfahren, die vor dem 01. Januar 2021 beantragt wurden, sind die Regelungen des BMF-Schreibens vom 20. Mai 2015 (IV A 3 - S 0550/10/10020-05 -, BStBl I S. 476) ergänzt durch BMF-Schreiben vom 18. November 2015 (IV A 3 - S 0550/10/10020-05 -, BStBl I S. 886) weiterhin anzuwenden.

Hintergrund

Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz wurde § 55 Absatz 4 InsO wie folgt gefasst:
„(4) Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. Den Umsatzsteuerverbindlichkeiten
stehen die folgenden Verbindlichkeiten gleich:

1. sonstige Ein- und Ausfuhrabgaben,
2. bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern,
3. die Luftverkehr- und die Kraftfahrzeugsteuer und
4. die Lohnsteuer.“

Das BMF nimmt im Rahmen des Schreibens zu folgenden Anwendungsfragen Stellung:

  • Betroffene Personen

  • Steuerrechtliche Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des vorläufigen Sachwalters

  • Verbindlichkeiten / Forderungen

  • Betroffene Steuerarten und steuerliche Nebenleistungen

  • Umsatzsteuerverbindlichkeiten aufgrund ausgeführter Lieferungen und sonstiger Leistungen

  • Umsatzberichtigung wegen Uneinbringlichkeit aus Rechtsgründen (BFH, Urteil vom 24. September 2014, V R 48/13)

  • Forderungseinzug bei der Besteuerung nach vereinbarten und nach vereinnahmten Entgelten im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • Vorsteuerrückforderungsansprüche nach § 17 UStG

  • Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

  • Verwertung von Sicherungsgut

  • Lohnsteuer

  • Steuererklärungspflichten

  • Entstehung der Masseverbindlichkeiten

  • Zuordnung und Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer

  • Berechnung und Verteilung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer

  • Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer

  • Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Lohnsteuer

  • Einwendungen gegen die Zuordnung als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 4 InsO

  • Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche

  • Anfechtung

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 11. Januar 2022, IV A 3 - S 0550/21/10001 :001.

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