BMF: Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Mai 2022 in einem Schreiben zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen BFH-Urteilen vom 17.5.2018, VI R 73/15 und VI R 66/15 Stellung genommen.

In dem Schreiben geht das BMF auf Fragen zu zwei Fallgruppen ein:

  • Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat vor dem 17. Dezember 2020 stattgefunden und es wurde kein Antrag nach § 52 Absatz 22c Satz 2 EStG gestellt (Fallgruppe 1)
  • Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat nach dem 16. Dezember 2020 stattgefunden oder es wurde ein Antrag nach § 52 Absatz 22c Satz 2 EStG gestellt (Fallgruppe 2)

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 17. Mai 2022, IV C 7 - S 2230/21/10001 :007.

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