BMF: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A.)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Oktober 2022 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer bezüglich der Kapitalmaßnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022 (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG) veröffentlicht.

Für die Kapitalmaßnahme von Air Liqiuide S.A. gilt laut BMF Folgendes:

Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8. Juni 2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1 : 10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor. Die Anschaffungskosten der Altanteile sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 11. Oktober 2022, IV C 1 - S 2252/19/10028 :019.

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