BMF: Anwendungsschreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25. Oktober 2022 ein Anwendungsschreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz veröffentlicht.

Hintergrund:

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (Bundesgesetzblatt (BGBl) 2022 I Seite 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft (siehe unseren Blogbeitrag).

Das Schreiben nimmt dabei zu folgenden Punkten Stellung:

1 Umsatzsteuersatzsenkung
1.1 Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz
1.2 Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)

2 Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze

2.1 Anwendungsbereich
2.2 Anwendungszeitraum

3 Vereinfachungsregelungen
3.1 Abrechnung auf Grundlage des Gastages
3.2 Abrechnung von Gas- und Wärmelieferungen
3.3 Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
3.4 Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette

4 Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 1. April 2024

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 25. Oktober 2022, III C 2 - S 7030/22/10016 :005.

To the top