EU-Rat: Vorläufige Einigung über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge

Der Rat und das Parlament der EU haben am 6. Juni 2023 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge erzielt. Mit dem vereinbarten Text werden die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht, der Verbraucherschutz verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen geschaffen, die online, telefonisch oder anderweitig im Fernabsatz abgeschlossen werden.

Hintergrund

Im Zuge der Entwicklung der IT-Technologien werden immer mehr Finanzdienstleistungen wie Kredite, Versicherungen, Investitionen oder Altersversorgungssysteme im Internet angeboten, und die Verträge über diese Dienstleistungen werden im Fernabsatz geschlossen. Dies kann den Zugang zu klassischen oder innovativen Finanzprodukten erleichtern, jedoch sind Verbraucherinnen und Verbraucher oft anfälliger für irreführende Benutzeroberflächen, mit denen ihre Aufmerksamkeit auf Produkte oder Dienstleistungen gelenkt werden soll, die sie nicht in Anspruch nehmen wollen („Dark Pattern“), oder für unklare, lange oder irreführende Verträge, die sie nach ihrer Unterzeichnung nur schwer widerrufen können.

Da der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – insbesondere während der COVID-19-Pandemie – an Bedeutung gewonnen hat, mussten die bestehenden EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich, d. h. die Richtlinie von 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, aktualisiert werden.

Die wichtigsten Aspekte der Einigung:

Der Anwendungsbereich und das „Sicherheitsnetz“ der Richtlinie sollen präzisiert werden, insbesondere für Finanzdienstleistungen, die aus anderen sektoralen Rechtsakten ausgeschlossen sind oder davon nur teilweise erfasst werden.

Die Einigung verbessert die Vorschriften über die Offenlegung von Informationen und zielt darauf ab, die vorvertraglichen Informationspflichten zu modernisieren und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, in diesem Bereich strengere nationale Vorschriften zu erlassen, um so jegliche Gefahr einer Senkung des Verbraucherschutzniveaus zu vermeiden.

Verwenden Händler Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatbots, so werden Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht haben, das Eingreifen einer Person zu verlangen, damit ihnen die Auswirkungen des Vertrags auf ihre finanzielle Situation verständlicher dargelegt werden.

Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Widerruf bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, indem eine leicht auffindbare „Widerrufsfunktion“ in die Benutzeroberfläche des Dienstleisters aufgenommen wird.

Zusätzlicher Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor „Dark Pattern“. Sobald der vereinbarte Text in Kraft ist, müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz von Dark-Pattern-Vermarktungsstrategien zu begrenzen, mit denen die Verbraucherentscheidungen beeinflusst werden sollen.

Nächste Schritte

Die am 6. Juni erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt und förmlich angenommen werden.

Quelle:

Rat der EU - Pressemitteilung vom 6. Juni 2023.

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