BMF: Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Angabe zur Kennung des Finanzkontos

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. Juni 2023 die Bekanntmachung über die Mitteilung an die zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß § 9 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes, dass die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland die Kennung des Finanzkontos im Zusammenhang mit dem verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nach Artikel 8ac der Richtlinie EU/2011/16 (Amtshilferichtlinie) nicht zu verwenden beabsichtigt, veröffentlicht.

Hintergrund

Bei der Kennung des Finanzkontos handelt es sich um die eindeutige, dem Plattformbetreiber vorliegende Kennnummer oder Referenz des jeweiligen Bankkontos oder eines ähnlichen Zahlungsdienstkontos, auf das die Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird (§ 6 Absatz 8 PStTG). Infolge der Mitteilung sind meldepflichtige Plattformbetreiber nicht verpflichtet, die Kennung des Finanzkontos in Bezug auf in Deutschland ansässige Anbieter zu melden.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 27. Juni 2023, IV B 6 - S 1316/21/10019 :033.

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