BMF: Entwurf eines Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

Mit Schreiben vom 13. Juli 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 10. August 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de gegeben.

Hintergrund

Das BMF äußert sich mit der veröffentlichten Entwurfsfassung eines BMF-Schreibens erstmalig zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG).

Inhalt des Entwurfes

Unter Abschnitt I (Rz. 4) finden sich Ausführungen zur Umsetzung der Artikel 9 und 9b ATAD, unter Abschnitt II zur zeitlichen Anwendung (Rz. 4), unter Abschnitt III zum persönlichen Anwendungsbereich (Rz. 6), unter Abschnitt IV zum Begriff der Besteuerungsinkongruenzen (Rz. 7), unter Abschnitt V zu sog, D/NI-Ergebnissen bei hybriden Finanzinstrumenten und hybriden Übertragungen (§ 4k Abs. 1 EStG; Rz. 8-15), unter Abschnitt VI zu sog. D/NI-Ergebnissen bei Zahlungen von hybriden, in Deutschland ansässigen Gesellschaften und fiktiven Zahlungen von Betriebsstätten (§ 4k Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 EStG, Rz. 15-21), unter Abschnitt VII zu sog. D/NI-Ergebnisse bei Zahlungen von ausländischen, hybriden Gesellschaften (§ 4k Abs. 2 Satz 2 EStG, Rz. 22), unter Abschnitt VIII zu sog. D/NI-Ergebnisse bei Zahlungen an hybride Gesellschaften und Zahlungen an hybride Betriebsstätten (§ 4k Abs. 3 EStG, Rz. 23-32), unter Abschnitt IX zu sog. DD-Ergebnissen (§ 4k Abs. 4 EStG, Rz. 32-35), unter Abschnitt X zu sog. importierten Besteuerunginkongruenzen (§ 4k Abs. 5 EStG, Rz. 36-49), unter Abschnitt XI zur Beweislastverteilung und Nachweispflichten (Rz. 49-50), unter Abschnitt XII zum Verhältnis zu anderen Regelungen (Rz. 50-51), unter Abschnitt XIII zu Schlussbestimmungen (Rz. 52).

Hinweis

Mehr Einzelheiten erfahren Sie in unserem BCM Newsflash.

Fundstelle

BMF, Entwurf vom 13. Juli 2023.

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