BMF: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Juli 2023 sein Schreiben vom 19. Mai 2022 zur Abgeltungsteuer ergänzt.

Die Ergänzungen beziehen sich dabei auf folgende Themen:

  • Übernahme von Verfahrenskosten im Rahmen eines Vergleichs (Rn. 83a)
  • Barausgleich beim Anteilstausch (Rn. 100a)
  • Bezug von Bonusanteilen (Rn. 111)
  • Verlustverrechnung (Rn. 118, 119)

Weiterhin nimmt das Schreiben Änderungen in den Rn. 169, 174 sowie 325 vor.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 11. Juli 2023, IV C 1 - S 2252/19/10003 :013.

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